@Markgraf: Es geht ja nich drum, dass des nur ne Übung ist, sondern, dass es ja immer so Sicherheitsbewusste Mitbürger gibt, die sofort wenn sie was ungewöhnliches sehen, die Herren in Grün informieren. Wenn man denen Bescheid gibt, ist man auf der sicheren Seite, denn wenn ein Einsatz verursacht wird wegen uns, auch wenn dieser Unnötig ist, könnten die uns die Kosten in Rechnung stellen. Ähnlich wie bei der Feuerwehr halt auch.
Genehmigen muss man dass nicht lassen, da es sich um nichts öffentliches Handelt, sondern nur vom Besitzer ne Erlaubnis haben (schriftlich am besten, dann hat man was zum Vorzeigen, was speziell am Wochenende von Vorteil sein kann.)
@Ansgar: Normalerweise (kommt ganz auf die Regenmenge an), wird so mitte Mai - Anfang Juni mal gemäht. Ein bis zwei Wochen lang, wär Training dann durchaus möglich.
Zitat von Markgraf Stefan vom Bergahso... stimmt natürlich... kann schon sein das da jemand die cops ruft.
Genau, Cops rufen ist uncool!
In Antwort auf:die sofort wenn sie was ungewöhnliches sehen, die Herren in Grün informieren.
Wehe, wenn die Waldhüter losgelassen
Mal im Ernst (nein, soll kein Wortspiel sein!), eine Feldschlacht sollte gesetzlich nichts anderes als Schwertkampftraining darstellen, nur eben mit mehr Teilnehmern. Aber war da nicht mal was, dass es besser nicht einsehbares Gelände sein sollte? War das Interpretation unsererseits oder gabs da schon Entscheide dazu?
Ich frage nach dem Sinn eines nicht einsehbaren Geländes? Es ist schon schwierig genug überhaupt irgendein Gelände zu finden! Dann auch noch ein uneinsehbares wird echt verdammt schwierig.
In Antwort auf:eine Feldschlacht sollte gesetzlich nichts anderes als Schwertkampftraining darstellen
Stimmt, eine Feldschlacht und normales Training sind gesetzlich gesehen gleich. Es gibt einfach kein Gesetz, das einzige das evtl. anwendbar wäre, bezieht sich auf sportliche Trainingsveranstaltungen.
Deshalb einfach bei der Polizei nett und freundlich ansagen, dass da und dort was stattfindet und gut is es... Ist ja nicht genehmigungspflichtig, was eine Bogenveranstaltung auf öffentlichem Grund schon wäre.
Memo an Markgraf: Frag Matz mal wie groß der Garten bei seinem Onkel ist, wo die Hütte steht. Der wär von Bäumen eingeschlossen und wir wären total ungestört. Evtl. müssten wir halt Rasenmähen.
Eigentlich gar nichts, war nur als Beispiel genannt, dass mir da gerade eingefallen ist.
z.B. wenn ihr euer Massenschießen-Training auf öffentlichem Grund abhalten würdet, müsste das genehmigt werden, da ein Bogen nach dem neuen Waffengesetz von 2005 (bin nicht sicher ob das Jahr stimmt) unter die Waffenscheinpflichtigen Gerätschaften fallen würde. In der Regel wird er aber dann doch als Sportgerät betrachtet.
Wie gesagt nur ein Beispiel. Da Schwerter aber weder vom neuen, noch vom alten Waffengesetz erfasst werden, kann man für diese auch keine Genehmigung einholen. Der Umkehrschluß gilt natürlich ebenso, es kann nicht verboten werden.
Vivant Kollegen, Jörg hat mich gestern mal angesprochen ob wir evtl. bei meim Onkel auf diesem Gartengrundstück a bissal Trainieren können. Jörg und ich treffen uns bei mir um am Samstag um 12Uhr bei mir. Dann schau ma mal...
nur weil es nicht genau geregelt ist, bin ich mir nicht sicher, ob stumpfe Schwerter erlaubt sind. Sie sind nicht explizit erwähnt, aber gibt es schon Beispiele in der Rechtsprechung?
nachdem ich ja mit Matz am Samstag am Partygelände drausen war, stell ich mal einige Photos von dem Gelände hier rein.
Von der Größe her ist das Gelände durchaus geeignet, wir müssten halt den Rasen mähen und die Wiese von Holzteilen befreien, was nicht soviel arbeit wäre.